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RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2022/42ÖBl 2022, 137 - 139 Heft 3 v. 6.5.2022

Eine EV, die für die Zeit bis zur rechtskräftigen Beendigung der Hauptsache erlassen worden ist, taugt auch dann nicht mehr als Exekutionstitel für Verstöße, die begangen wurden, nachdem die Hauptsache rechtskräftig erledigt worden ist, wenn sie noch nicht formell aufgehoben wurde.

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