Zumindest vertretbar ist die Annahme eines in der Schweiz ansässigen Unternehmens, das - auch für Kunden in Österreich - eine Online-Vermittlungstätigkeit für Tickets entfaltet, keine österr Gewerbeberechtigung zu brauchen.
Unlauter ist es, die Käufer von Tickets nicht über die Identität des Verkäufers und nicht darüber zu informieren, dass die verkauften Tickets personalisiert sind.