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Kein Geschäftsgeheimnis ohne kommerziellen Wert der Geheimhaltung

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2021/77ÖBl 2021, 216 - 223 Heft 5 v. 8.9.2021

"Ohne weiteres zugänglich" ist eine Information, die von den maßgebeblichen Verkehrskreisen ohne großen Zeit- oder Kostenaufwand ermittelt werden kann.

Ob eine geheime Information einen kommerziellen Wert hat, hängt nicht von einem positiven Handelswert ab, sondern davon, ob die Verwertung durch Dritte (Mitbewerber) kommerzielle Interessen des Inhabers in relevanter Weise beeinträchtigt.

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