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Das Wort "insbesondere" im Unterlassungsbegehren

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2021/17ÖBl 2021, 47 - 48 Heft 1 v. 14.1.2021

Werden in einem Urteilsspruch Beispielfälle unter "insbesondere" angeführt, so wird das Unterlassungsgebot dadurch nur verdeutlicht, nicht aber eingeschränkt.

Einem Bekl kann nicht ganz generell aufgetragen werden, sich rechtmäßig zu verhalten.

4 Ob 25/20k

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