Wer - auch ohne beruflich eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben - markierte Waren, die nicht zur privaten Benutzung bestimmt sind und die ihm aus einem Drittstaat geschickt wurden, in Empfang nimmt und sie in einem MS in den freien Verkehr überführt und verwahrt, benutzt diese Marke im geschäftlichen Verkehr.
C-772/18