Bei der Benutzung eines geschützten Worts kommt es nicht auf die Zielsetzung, sondern auf das Verständnis der Verkehrskreise an.
Dass der Kl ein Mindest-Zahlungsbegehren erhebt, verhindert ein Begehren auf Rechnungslegung nicht.
4 Ob 99/20t
Bei der Benutzung eines geschützten Worts kommt es nicht auf die Zielsetzung, sondern auf das Verständnis der Verkehrskreise an.
Dass der Kl ein Mindest-Zahlungsbegehren erhebt, verhindert ein Begehren auf Rechnungslegung nicht.
4 Ob 99/20t