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Zitatrecht beim Berichten über eine Foto-Retusche

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2020/88ÖBl 2020, 284 - 286 Heft 6 v. 5.11.2020

Das Zitatrecht überschreitet nicht, wer darüber berichtet, dass auf einem Foto ein an der Wand hängendes Bild durch ein als opportuner erachtetes Bild ersetzt wurde, und zum Beleg dafür das retuschierte Foto und Teile des hineinretuschierten neuen Hintergrundbilds veröffentlicht.

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