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Änderung des Dosierungsschemas

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2019/52ÖBl 2019, 194 - 198 Heft 4 v. 4.7.2019

Nicht auf einem erfinderischen Schritt beruht die Änderung des Dosierungsschemas von "jeden zweiten Tag" auf "dreimal in der Woche mit mindestens 48 Stunden Abstand", sofern damit die therapeutische Wirkung nicht geändert wird.

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33 R 90/18k

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