Die ASFINAG ist in einem zivilrechtlichen Streit über Schadenersatzansprüche eines übergangenen Bieters wegen eines von ihr begangenen Rechtsverstoßes in einem Vergabeverfahren nicht selbst öffentlicher Auftraggeber, sondern bloß Erfüllungsgehilfe des Bundes und damit nicht Anspruchsgegner.
OGH, 22.02.2001, 6 Ob 323/00v
Auftraggeber ASFINAG