1. Die Bestimmung des § 123 UGB über die Entstehung der OG findet nach allgemeiner Ansicht zufolge § 161 Abs 2 UGB auch auf die KG Anwendung.
1. Die Bestimmung des § 123 UGB über die Entstehung der OG findet nach allgemeiner Ansicht zufolge § 161 Abs 2 UGB auch auf die KG Anwendung.
