vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Antragsberechtigung von Rechtsnachfolgern in Abstammungsangelegenheiten

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2026/5NZ 2026, 35 - 36 Heft 1 v. 10.2.2026

1. Gem § 142 kann die Feststellung der (Nicht-)Abstammung nach dem Tod der betroffenen Person von den Rechtsnachfolgern oder gegen diese bewirkt werden. Davon ist auch die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines Vaterschaftsanerkenntnisses erfasst.

2. Unter "Rechtsnachfolger" sind nur die Gesamtrechtsnachfolger (Erben) zu verstehen, bis zur Einantwortung jedoch die ruhende Verlassenschaft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!