Aufgrund unsachgemäßer pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung bestehen Amtshaftungsansprüche der Erben der (damals) unter Sachwalterschaft stehenden Betroffenen. Die in ihrem Eigentum stehende Liegenschaft durfte nicht zum Preis des in einem Privatgutachten zu Bilanzierungszwecken ermittelten Wertes verkauft werden.

