Der vorliegende Beitrag befasst sich mit grundsätzlichen Fragen der Errichtung von notariellen Urkunden unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit (Online-Beurkundungsverfahren). Zunächst zeichnet er den Anwendungsbereich der Bestimmungen über das Online-Beurkundungsverfahren nach und zeigt punktuellen Anpassungsbedarf de lege ferenda auf. Sodann werden die Rahmenbedingungen für die technische Ausgestaltung näher analysiert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem in § 69b Abs 3 NO angesprochenen Erfordernis der ununterbrochenen Verbindung aller nicht physisch anwesenden Parteien durch eine optische und akustische Zweiweg-Verbindung in Echtzeit. Der Beitrag untersucht, wie mit allfälligen Verbindungsunterbrechungen umzugehen ist und ob ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 69b Abs 3 NO einen Solennitätsverlust nach sich ziehen kann. Weiters werden die gesetzlichen Anforderungen an die technische Ausgestaltung des Online-Beurkundungsverfahrens näher ausgeleuchtet. (FN )

