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Aktienrechtliche Rahmenbedingungen für Vergleichsbeschlüsse nach § 84 Abs 4 Satz 3 AktG Zugleich eine Besprechung von BGH 30. 9. 2025, II ZR 154/23

BeitragAufsatzPatrick RaschnerNZ 2026/16NZ 2026, 62 - 74 Heft 2 v. 3.3.2026

In einem vielbeachteten Urteil erklärte der BGH Ende September 2025 den Zustimmungsbeschluss der VW-Hauptversammlung über den infolge des "Dieselskandals" vereinbarten Deckungsvergleich mit Haftpflichtversicherern für nichtig. Zugleich wies er den Beschluss über die individuell mit ehemaligen Managern abgeschlossenen Vergleichsvereinbarungen zur neuerlichen Prüfung an die Vorinstanz zurück. Hintergrund war in beiden Fällen die Verletzung aktienrechtlicher Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung der Versammlung. Neben der Nichteinhaltung dieser Form- und Transparenzbestimmungen befasste sich der BGH in seiner E auch grundlegend mit der gerichtlichen Kontrolle solcher "Vergleichsbeschlüsse". Vor diesem Hintergrund lohnt es sich für die notarielle Hauptversammlungspraxis - aber nicht nur für diese -, einen Blick auf die thematisierten Fragen aus hiesiger gesellschaftsrechtlicher Sicht zu werfen.

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