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Grundfragen zum Informationsrecht in der FlexCo

BeitragAufsatzPatrick RaschnerNZ 2025/2NZ 2025, 2 - 15 Heft 1 v. 28.1.2025

Eine zentrale Ordnungsfrage des Verbandsrechts ist die Ausgestaltung der Informationsrechte von Gesellschaftern. Dies zeigt sich auch im Rahmen des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2023 (GesRÄG 2023). So wird in § 9 Abs 4 FlexKapGG hinsichtlich der neuen Gesellschafterkategorie der Unternehmenswert-Beteiligten festgehalten, dass diesen "ausschließlich die Informations- und Einsichtsrechte nach § 22 Abs 2 und 3 GmbHG zu[stehen]". Diese Passage hat bereits in der Stellungnahme des OGH zum Ministerialentwurf zu Diskussionen geführt und wird dies auch weiterhin tun. Vor diesem Hintergrund geht der Beitrag auf die Interpretation dieser Ausschließlichkeitsregelung und weitere mit dem Informationsrecht der Unternehmenswert-Beteiligten zusammenhängende Fragen ein. (FN )

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