Der Gesetzgeber wollte mit dem BRÄG 2024 Rechtssicherheit für die notarielle Praxis schaffen und explizit die Vorlage zur Durchsicht anstelle der Verlesung nicht oder schwer vorlesbarer Beilagen ermöglichen. Der Beitrag beschäftigt sich zum einen mit der Neuregelung, wirft zum anderen aber auch die Frage auf, welche Beilagen überhaupt als Teil des Notariatsaktes aufzunehmen sind.
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