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Zur Einverleibung der Löschung einer Weideservitut aufgrund eines Bescheids

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2025/200NZ 2025, 648 - 651 Heft 11 v. 4.12.2025

Wird im Spruch des Bescheids des Amts der Tiroler Landesregierung nur festgestellt, das die dort ob der bezeichneten Liegenschaften einverleibten Dienstbarkeiten keine Nutzungsrechte nach § 1 Abs 1 WWSG (Tiroler Wald- und Weideservitutengesetz) sind, kann die beantragte Einverleibung der Löschung aufgrund dieses Feststellungsbescheids nicht bewilligt werden. Vielmehr wäre dafür Voraussetzung, dass die Urkunde den Ausspruch einer Verpflichtung enthält.

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