Der österreichische Gesetzgeber hat dem Notariat in umfassender Weise die Möglichkeit der digitalen Beurkundung eingeräumt. Das hat sich in der Praxis auch für im Ausland aufhältige Parteien als eine einfache Form der Beteiligung an österreichischen Beurkundungen erwiesen. Diese Praxis weckt allerdings vor allem in der deutschen Literatur Bedenken hinsichtlich der Wahrung des Territorialitätsprinzips und der Substitution deutscher Formvorschriften durch die Inanspruchnahme solcher Beurkundungsverfahren österreichischer Notare. Der Beitrag erörtert diese Bedenken und argumentiert gegen eine Verschiebung bisheriger Maßstäbe in der Gleichwertigkeitsprüfung. (FN )

