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Zur Parteistellung vor Abgabe einer Erbantrittserklärung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2024/7NZ 2024, 24 - 28 Heft 1 v. 26.1.2024

1. Für eine ausnahmsweise zu bejahende Parteistellung vor Erbantrittserklärung müssen beide Voraussetzungen (Interessenbekundung und Unterbleiben der Erbantrittserklärung aus nicht in der Sphäre des potenziellen Erben liegenden Gründen) kumulativ vorliegen.

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