vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Beweislast bei der Eigentumsfreiheitsklage

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/72NZ 2024, 251 - 253 Heft 5 v. 27.5.2024

1. Bei der Negatorienklage muss der Kl sein Eigentum beweisen. Ein non liquet hinsichtlich des wahren Grenzverlaufs geht zu seinen Lasten. Ist das Klagebegehren auf Feststellung, Unterlassung und Beseitigung einer Störung gerichtet, stellt die Eigentümerstellung nur eine Vorfrage dar. In einem solchen Fall muss der Kl überdies auch die Störung behaupten und beweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!