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Zur Abberufung und Entlassung des Vorstands auf Druck Dritter

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2024/61NZ 2024, 214 - 221 Heft 4 v. 24.4.2024

1. Ein Abberufungsverlangen Dritter kann nur bei Existenzgefährdung der Gesellschaft oder bei einem unmittelbar bevorstehenden schweren Schaden für die Gesellschaft einen wichtigen Grund zur Abberufung darstellen.

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