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Auslegung eines Schenkungsvertrags: "Wunsch" oder Auflage?

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2024/41NZ 2024, 145 - 147 Heft 3 v. 21.3.2024

1. Schenkungsverträge sind nach §§ 914 f auszulegen. Es gilt die Vertrauenstheorie.

2. Bei der Auslegung von rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Parteien ist ausgehend vom Wortlaut die Absicht der Parteien unter Berücksichtigung der redlichen Verkehrsübung sowie des Verhaltens und der Erklärungen der Parteien, gemessen am Empfängerhorizont, heranzuziehen.

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