vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsmissbrauch (Schikane) bei geringfügigem Überbau

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/21NZ 2024, 73 - 74 Heft 2 v. 22.2.2024

1. Es ist vertretbar, Schikane zu bejahen, wenn sich ein Beseitigungsbegehren gegen einen Überbau richtet, der auf einer Länge von wenigen Zentimetern nur wenige Zentimeter in das Grundstück des Kl reicht und daher nur einen minimalen Eingriff darstellt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!