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Verstoß eines Notars gegen Formvorschriften fremdhändiger letztwilliger Verfügungen ist eine Standespflichtverletzung

RechtsprechungStandesrecht und BerufshaftungJudikaturN. N.NZ 2024/18NZ 2024, 50 - 51 Heft 1 v. 26.1.2024

1. Die Errichtung einer fremdhändigen letztwilligen Verfügung unter Außerachtlassung der gleichzeitigen Anwesenheit dreier Testamentszeugen und Bekräftigung des letzten Willens durch den Testator vor den Testamentszeugen ist eine Standespflichtverletzung.

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