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Verjährung des Auskunftsanspruchs

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2023/90NZ 2023, 252 - 253 Heft 5 v. 24.5.2023

1. § 786 Satz 2 ABGB aF normiert eine schuldrechtliche Teilnahme des Pflichtteilsberechtigten an der Entwicklung des Nachlasses zwischen Erbfall und wirklicher Zuteilung. Der sich daraus ergebende Anspruch ist daher nicht als bereicherungsrechtlich zu qualifizieren.

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