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Akteneinsicht nach § 141 Abs 1 AußStrG durch den Erbschaftskläger

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2023/81NZ 2023, 227 - 229 Heft 4 v. 28.4.2023

1. Die Beschränkung der Akteneinsicht im Verlassenschaftsverfahren (§ 141 Abs 1 AußStrG) verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

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