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Abberufung eines vorläufigen Verwalters

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/6NZ 2023, 14 - 18 Heft 1 v. 2.2.2023

Der vom Gericht gem § 23 WEG 2002 zum vorläufigen Verwalter der Liegenschaft Bestellte kann aus wichtigen Gründen seine Enthebung aus dieser Position durch das Gericht beantragen.

5 Ob 84/22x

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