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Zur Abgrenzung des Erhaltungsbegriffs des WGG

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/63NZ 2023, 181 - 184 Heft 4 v. 28.4.2023

1. Bei der Auslegung des § 14a Abs 2 Z 1 und 5 WGG idF vor BGBl I 2015/175 ist die zu § 3 Abs 2 Z 1 und 5 MRG ergangene Rsp sinngemäß heranzuziehen.

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