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Zum objektiven Gültigkeitserfordernis der Formvorschriften

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2023/53NZ 2023, 155 - 156 Heft 3 v. 30.3.2023

1. Die Einhaltung der Form gehört zum objektiven Tatbestand der letztwilligen Verfügung. Sie muss daher nicht gewollt, sondern bloß erfüllt sein.

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