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Zum "Ruhen" und Wiederaufleben einer Dienstbarkeit bei vorübergehender rechtlicher Unmöglichkeit infolge eines baubehördlichen Benützungsverbots

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/46NZ 2023, 141 - 144 Heft 3 v. 30.3.2023

1. Der gegen den Eigentümer der dienenden Liegenschaft nach § 20 Z 2 lit g Stmk BauG erlassene, rechtskräftige Auftrag auf Unterlassung der Benützung jenes Parkplatzes, der Gegenstand der Servitutsvereinbarung ist, entfaltet Tatbestandswirkung iSd § 525 ABGB für die am Verwaltungsverfahren nicht beteiligte Servitutsberechtigte.

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