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Absolute Unzulässigkeit eines Revisionsrekurses über Gebühren

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2023/184NZ 2023, 521 Heft 10 v. 31.10.2023

Der RevRek gegen die Bestimmung der Gebühren des Gerichtskommissärs und eines Sachverständigen, womit nicht über den Befriedigungsrang der Kosten abgesprochen wurde, ist absolut unzulässig.

2 Ob 124/23h

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