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Anfechtbarkeit von Vereinsbeschlüssen

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2023/146NZ 2023, 408 - 410 Heft 8 v. 25.8.2023

Nur gravierende Verstöße bewirken die Nichtigkeit von Vereinsbeschlüssen. Im vorliegenden Fall können nur aktive Vereinsmitglieder zur Wahl eines Vereinsorgans kandidieren. Die Beurteilung des Vorsitzenden der Generalversammlung, dass ein Wahlvorschlag mit Mitgliedern eines Vereins, der sich im Liquidationsstadium befindet, nichtig ist, stellt keinen gravierenden Verstoß da.

4 Ob 22/23y

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