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Maskenpflicht und pandemiebedingt reduzierte Kauflust in Bekleidungsgeschäft rechtfertigen keine Mietzinsminderung

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/123NZ 2023, 353 - 354 Heft 7 v. 28.7.2023

Teilweise Bestandzinsminderung gem § 1105 ABGB kommt nur bei die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts beeinträchtigenden Einschränkungen durch behördliche Eingriffe wie Begrenzung der zulässigen Kundenzahl und Anordnung einzuhaltender Mindestabstände in Betracht, nicht aber wegen eines pandemiebedingten Umsatzrückgangs als solchem oder bei die Allgemeinheit treffenden, geringfügigeren staatlichen Eingriffen, etwa durch eine Maskenpflicht.

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