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Parteistellung des Testamentsvollstreckers im Erbrechtsstreit

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2023/112NZ 2023, 307 Heft 6 v. 27.6.2023

1. Reflexwirkungen reichen nicht aus, um eine materielle Parteistellung iSd § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG zu begründen.

2. Im Zusammenhang mit der "rechtlich geschützten Stellung" ist auf den jeweiligen Verfahrenszweck Bedacht zu nehmen. Zweck des Verfahrens bei einem Erbrechtsstreit ist die Feststellung des Erbrechts.

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