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Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Ausstellung einer Amtsbestätigung gem § 14 Abs 1 Z 5 und Abs 7 WEG 2002

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/105NZ 2023, 299 - 301 Heft 6 v. 27.6.2023

1. Auf die Beurteilung des Rechtsübergangs auf den überlebenden Eigentümerpartner nach § 14 Abs 1 WEG 2002 ist österreichisches Recht anzuwenden. Das ergibt sich bei Unanwendbarkeit der EuErbVO aus dem nationalen Kollisionsrecht, sonst aus § 30 EuErbVO.

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