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Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/78NZ 2022, 277 - 281 Heft 6 v. 24.6.2022

1. Die Ausschlagung einer Erbschaft ist unwiderruflich und bewirkt, dass die Erbschaft dem Ausschlagenden als nicht angefallen gilt.

2. Offen bleibt, ob eine Erbsausschlagung wegen eines Willensmangels oder arglistiger Täuschung angefochten werden kann.

2 Ob 221/22w

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