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Anfechtbarkeit eines Verweises im Kontaktrechts- und Obsorgeverfahren

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2022/71NZ 2022, 245 - 247 Heft 5 v. 19.5.2022

Die bloße Androhung einer Ordnungsstrafe ist nicht bekämpfbar, wohl aber der in der demonstrativen Aufzählung der Zwangsmittel in § 79 Abs 2 AußStrG nicht genannte Verweis, der im Kontaktrechts- und Obsorgeverfahren als Beugemittel eingesetzt werden kann.

5 Ob 230/21s

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