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Testamentsauslegung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/6NZ 2022, 42 Heft 1 v. 10.1.2022

Maßgeblich für die Auslegung eines Testaments ist der wahre Wille des Erblassers, der im Wortlaut der Verfügung zumindest angedeutet sein muss. Die Auslegung soll so erfolgen, dass der vom Erblasser angestrebte Erfolg eintritt.

2 Ob 125/21b

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