Die Rechtsmittellegitimation naher Angehöriger hängt nicht von der vom Gericht gewählten Entscheidungsform ab. Fasst das Gericht daher statt einer Einstellungsverfügung einen Beschluss, in dem es festhält, dass kein Bedarf für eine Übertragung der Erwachsenenvertretung besteht, bewirkt das keine Rechtsmittellegitimation des Angehörigen.
8 Ob 115/21a