Der Begriff "Nachhaltigkeit" prägt seit mehreren Jahren nicht nur den politischen und gesellschaftlichen, sondern auch den rechtlichen Diskurs. Die Diskussion dreht sich nicht mehr darum, ob unsere Gesellschaft und Wirtschaft nachhaltiger werden müssen oder nicht, sondern vielmehr, wie in möglichst naher Zukunft eine nachhaltige Entwicklung bewerkstelligt wird. War zunächst primär das öffentliche Recht Mittel der Wahl zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsbestrebungen, (FN ) geriet in jüngerer Zeit vermehrt das Zivilrecht und mit ihm auch das Gesellschaftsrecht in den Fokus des Gesetzgebers. Unklar bleibt in der Diskussion oft, was mit "Nachhaltigkeit" genau gemeint ist. Häufig wird "nachhaltig" mit "umweltschützend" gleichgesetzt, in Wirklichkeit ist die heute herrschende Begriffsbedeutung jedoch ungleich weiter und reicht von Umwelt- und Klimaschutz über soziale Belange wie bspw Diversität, dem Recht auf Privatsphäre oder Supply Chain Management bis hin zu Fragen nachhaltiger Ökonomie. (FN ) Ziel dieses Beitrags ist es, den Begriff der Nachhaltigkeit für das Gesellschaftsrecht zu konkretisieren, aktuelle Umsetzungskonzepte im Bereich des Gesellschaftsrechts zu erläutern sowie Probleme bei der Verankerung von Nachhaltigkeitszielen im Gesellschaftsrecht zu identifizieren.