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Zur Notariatsaktsform bei der Ausübung von Aufgriffsrechten bei GmbH-Geschäftsanteilen

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2021/87NZ 2021, 312 Heft 6 v. 24.6.2021

Die Ausübung eines Aufgriffsrechts hat in der vorgeschriebenen Form zu erfolgen, in der Satzung kann diesbezüglich keine Erleichterung vorgesehen werden.

6 Ob 240/20t

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