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Hemmung der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/85NZ 2021, 309 - 310 Heft 6 v. 24.6.2021

Während des Erbrechtsstreits ist der Ablauf der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs gehemmt. Die Verjährung tritt dann nicht ein, wenn nach rechtskräftiger Abweisung der Erbrechtsklage in angemessener Frist die Pflichtteilsklage erhoben wird.

2 Ob 35/21t

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