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Zulässigkeitsgrenzen für zeitlich gestaffelte Gestaltungsrechte des Stifters

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2021/70NZ 2021, 258 - 259 Heft 5 v. 12.5.2021

Die Zulässigkeit der zeitlichen Staffelung von Gestaltungsrechten findet ihre Grenze dort, wo Rechtsmissbrauch in Gestalt eines krassen Missverhältnisses der Interessen vorliegt.

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