Die Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder im Erbrecht ist heute selbstverständlich. Umstritten ist aber die Frage, ob für die Verjährung Besonderes gilt, wenn die Abstammung erst nach dem Tod des Vaters festgestellt wird.
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Die Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder im Erbrecht ist heute selbstverständlich. Umstritten ist aber die Frage, ob für die Verjährung Besonderes gilt, wenn die Abstammung erst nach dem Tod des Vaters festgestellt wird.
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