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Gewährleistungsverzicht bei privatem Gebrauchtwagenkauf

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2021/29NZ 2021, 98 - 99 Heft 2 v. 8.3.2021

1. Ein umfassender Gewährleistungsverzicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf geheime und solche Mängel, die normalerweise vorausgesetzte Eigenschaften betreffen. Nicht davon erfasst sind arglistig verschwiegene Mängel und das Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesicherter Eigenschaften.

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