Der Grundsatz des Wohlbestehenkönnens ist einerseits in den anerbenrechtlichen Gesetzen (Anerbengesetz, Tiroler Höfegesetz und Kärntner Erbhöfegesetz) geregelt, andererseits gilt er auch kraft bäuerlichen Gewohnheitsrechts. Der Beitrag zeigt auf, dass es einen wesentlichen Unterschied macht, auf welche Rechtsquelle der Grundsatz des Wohlbestehenkönnens konkret gestützt wird. Ausgehend von dieser neuen These wird untersucht, ob und inwieweit der Grundsatz des Wohlbestehenkönnens außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs der anerbenrechtlichen Gesetze gilt.