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Risikoausschluss des Art 7.1.4 ARB 2006 greift bei behördlich angeordneten Betretungsverboten in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2021/159NZ 2021, 564 - 568 Heft 10 v. 18.10.2021

Die Voraussetzungen des Risikoausschlusses des Art 7.1.4 ARB 2006 werden durch die behördliche Anordnung von Betretungsverboten bezüglich Betriebsstätten zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfüllt. Dies ergibt sich aus der Auslegung des besagten Artikels, dieser steht auch nicht in Widerspruch zu § 879 Abs 3 ABGB.

7 Ob 42/21h

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