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Vermögensopfer: Fruchtgenussrecht schadet nicht

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/135NZ 2021, 508 - 512 Heft 9 v. 20.9.2021

1. Die Schenkung einer Liegenschaft ist mit dem Eigentumsübergang, jedoch spätestens mit dem Tod des Geschenkgebers wirklich gemacht. Der Vorbehalt eines Fruchtgenussrechts zugunsten des Erblassers steht dem Vermögensopfer nicht entgegen.

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