Georg Graf vertritt in seinem Artikel "Amalie Zuckerkandl und die Rechtskraft" in NZ 2020/2 die Auffassung, trotz des Schiedsspruchs, der 2006 festgestellt hat, dass die Voraussetzungen des § 1 Kunstrückgabegesetz (KRG) für eine unentgeltliche Rückgabe des Bilds "Amalie Zuckerkandl" nicht vorliegen, sei die neuerliche Befassung des nach dem KRG eingerichteten Beirats (dieser hatte 2005 eine negative Empfehlung abgegeben) und nach der in diesem Fall von Graf erwarteten Rückgabeempfehlung die Übereignung des Gemäldes an die Rechtsnachfolger des ursprünglichen Eigentümers zulässig. In der vorliegenden Replik wird insbesondere begründet, warum dies mit gängigen Rechtskraftlehren unvereinbar ist.