vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachlassabsonderung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2020/20NZ 2020, 63 - 64 Heft 2 v. 5.3.2020

1. Nach dem Wortlaut des § 812 ABGB aF war für die Nachlassabsonderung die subjektive Besorgnis des Verlassenschaftsgläubigers ausreichend. Nach § 812 Abs 1 ABGB idF ErbRÄG 2015 ist nunmehr die objektive Gefährdung der Forderung des Gläubigers maß gebliches Kriterium, die bloß subjektive Besorgnis des Gläubigers reicht nicht mehr aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!